Im Abwasserbeseitigungskonzept unseres Verbandes wurden die Grundstücke, welche dauerhaft nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen werden können, festgelegt. Dies erfolgte in Abstimmung mit den jeweiligen Verbandsgemeinden.
Die betreffenden Grundstückseigentümer müssen gemäß den Bestimmungen der Kleinkläranlagenverordnung eine den Anforderungen des § 7a des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) gerecht werdende Abwasserbehandlungs- bzw. sammelanlage errichten.
Mit der "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft - RL SWW/2009" wurden die Möglichkeiten geschaffen, für die privaten abflusslosen Gruben und vollbiologischen Kleinkläranlagen eine Förderung des Freistaates Sachsen unter bestimmten Voraussetzungen zu beziehen.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei gern beratend zur Seite.
Zu Informationszwecken haben wir Ihnen einen Infofilm über Kleinkläranlagen bereit gestellt.
Zur Ansicht des Films benötigen Sie einen Flash-Player, diesen können Sie bei Bedarf hier downloaden.
Ihr Wasserzweckverband Freiberg